Wie man sich ansiedelt
Die Kommission PSE Pian Faloppia erleichtert in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Balerna die Ansiedlung durch einfache und koordinierte Verfahren, wobei die Baugesetze und der Flächennutzungsplan strikt eingehalten werden.
Die Ansiedlung, der Aufenthalt und die Beendigung der Tätigkeit innerhalb des PSE werden von einer Expertengruppe, der so genannten Technischen Kommission des Pian Faloppia PSE, geregelt. Diese bewertet jede einzelne Anfrage von Fall zu Fall gemäß dem Baugesetz, dem detaillierten Zonenplan Pian Faloppia und auf der Grundlage der Vorgaben im Blatt R7 des kantonalen Zonenplans. Dieses Gremium, das sich aus Technikern und institutionellen Interessenvertretern des Industriegebiets zusammensetzt, verfügt über einfache und gemeinsame Verfahren und hat die Aufgabe, die strategische Entwicklung des Gebiets zu koordinieren.
Die Bedingungen für die Miete und den Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und verfügbaren Räumen in bestehenden Gebäuden sind das Ergebnis direkter privater Verhandlungen; das Expertengremium bewertet lediglich die Übereinstimmung der Nutzung des Gebiets mit den Gesetzen. Die förmliche Entscheidung wird von der Stadtverwaltung von Balerna getroffen, die die zuständige Behörde in Bezug auf die Nutzung von Grundstücken ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Entscheidung bei der Gemeindeverwaltung liegt und für den Antragsteller verbindlich ist.
Für andere Fragen mit mittel- bis langfristiger strategischer Bedeutung wird eine Strategiekommission eingesetzt. Neben den institutionellen Interessenvertreter des Sektors werden auch die Eigentümer und Unternehmen gleichberechtigt vertreten sein, um allen Beteiligten des Zentrums eine Stimme zu geben und eine gemeinsame strategische Vision für die Zukunft des PSE Pian Faloppia zu entwickeln.
1. Auswahl einer verfügbaren Fläche
Auf der interaktiven Karte des Industriegebiets können Sie ganz einfach die derzeit verfügbaren Grundstücke, Gebäude oder Flächen ausfindig machen und deren Eignung prüfen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Gebietsmanager per E-Mail arianna.cattaneo@ers-mb.ch oder Tel. +41 (0)58 122 48 14.
2. Interessenbekundung und Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer
Sobald ein für die eigenen Bedürfnisse geeignetes Produktionsareal identifiziert wurde, wird das Interesse an der Ansiedlung durch die Kontaktaufnahme mit dem Area Manager für eine erste Beratung formalisiert.
Auf der Grundlage der konkreten Anfrage kann der Gebietsverwalter über die am besten geeigneten Flächen beraten und den Antragsteller mit den Eigentümern der interessierten Grundstücke in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Bedingungen für die Verpachtung und den Verkauf von Grundstücken, Gebäuden und verfügbaren Flächen in bestehenden Gebäuden das Ergebnis direkter privater Verhandlungen sind.
3. Beurteilung von Anträgen
Es obliegt dem Gemeinderat von Balerna, im Rahmen eines förmlichen Bauverfahrens (Bauantrag, Nutzungsänderung usw.) die Konformität der geplanten Nutzung des Gebiets zu bewerten.
Um jedoch die Zeit zu verkürzen und die Anträge zu filtern, indem mögliche kritische Punkte vorweggenommen werden, wurde eine besondere Praxis eingeführt. Unternehmen, die an einer Ansiedlung im PSE Pian Faloppia interessiert sind, können in einem schnellen und vereinfachten Verfahren bei der Gemeindeverwaltung eine Vorabinformation über die Vereinbarkeit ihrer Tätigkeit mit der vorgesehenen Nutzung des Gebiets beantragen.
Um die entsprechenden Überprüfungen durchzuführen, setzt die Gemeinde einen Area Manager und eine Expertengruppe ein, die den Antrag nach folgenden Kriterien analysieren: Art, Typologie und Innovationsgrad der industriellen Tätigkeit, die im Rahmen des PSE Pian Faloppia durchgeführt werden soll; die sozioökonomische Auswirkungen und Nebeneffekte für das Gebiet und die Region in Bezug auf Beschäftigung, Steuern und Image; die territoriale, ökologische und städtebauliche Auswirkungen der Tätigkeit; die potenzielle Synergien, die sich mit den bereits ansässigen Unternehmen in Bezug auf den Austausch von Know-how und die gemeinsame Verwaltung von Ressourcen ergeben können. Besonderes Augenmerk wird auf die Beschäftigung von qualifizierten, in der Region ansässigen Arbeitskräften und auf den hohen Mehrwert gelegt, der durch die geplante wirtschaftliche Tätigkeit im Sektor geschaffen wird.
Wenn die grundlegenden Ansiedlungskriterien des Unternehmens erfüllt sind, wird in der Regel ein Treffen mit dem Area Manager und einem Vertreter des technischen Amtes der Gemeinde organisiert.
4. Geforderte Unterlagen
Die Gemeinde befasst sich über die PSE-Kommission von Pian Faloppia mit dem Antrag, wenn die folgenden Unterlagen vorgelegt werden:
- Eine kurze Vorstellung des Unternehmens mit Angabe seiner internen Organisation, der Märkte, auf denen es tätig ist, und des Sektors, dem es angehört.
- Eine genaue Beschreibung der Tätigkeit, die bei PSE Pian Faloppia ausgeübt werden soll. Insbesondere sind anzugeben: der Zweck des neuen Standorts/der neuen Niederlassung, die Anzahl der Mitarbeiter, die in dem Bereich beschäftigt werden sollen, mit Angabe des jeweiligen Beschäftigungsniveaus und der Qualifikation, das Vorhandensein oder Fehlen einer Forschungs- und Entwicklungsabteilung, der Bedarf an Lagerung und Umschlag von Waren usw.
- Falls Forschungstätigkeiten durchgeführt werden, sollten die wichtigsten Partner und Forschungsinstitute angegeben werden, mit denen das Unternehmen zusammenarbeitet oder zusammengearbeitet hat.
Wünschenswert sind auch Informationen über:
- Unternehmensgeschichte, Managementstruktur und Organigramm.
- Kurze Angaben zu den Inhalten, Zielen und sozioökonomischen Auswirkungen der Ansiedlung auf das Gebiet.
5. Gemeindebescheid zur Nutzungsbestimmung
Der Ansiedlungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen werden zunächst vom die area manager und der institutionellen Kommission der PSE Pian Faloppia geprüft und bewertet.
Anschließend wird der Ansiedlungsantrag von der Gemeinde Balerna, die für die Bodennutzung zuständig ist, geprüft und ein Bescheid erteilt.